Covid 19 ...
Covid-19 hat die Welt auch im Jahr 2021 weiterhin fest im Griff. Wir verstehen, dass die meisten Menschen bei der Buchung von Ferien und anderen touristischen Aktivitäten etwas zögern. Nachfolgend findest Du Informationen darüber, wie wir die weitere Ausbreitung der Krankheit verhindern können, sowie unsere Richtlinien zu Rückerstattungen aufgrund von Covid-19.
"2 G Regel" gilt in Österreich ab sofort - das bedeutet, dass nur Geimpfte oder Genesen (die innerhalb der letzten 6 Monate von Covid-19 genesen sind) personen, an Kursen mit Gravity Control Snowboarding teilnehmen können.
siehe unten, für vollständige Informationen der österreichischen Regierung.
Stornierungen aufgrund von Covid-19
Wenn die Absage Deines Kurses auf Corona-bedingte Dir auferlegte Einschränkungen (z.B. Reiseverbot) zurückzuführen ist oder weil Du selbst infiziert bist oder unter Quarantäne * gestellt wurdest, bieten wir Dir die folgenden Optionen:
- Eine vollständige Rückerstattung des gezahlten Gesamtwerts (- 10% Verwaltungsgebühr)
- Eine Gutschrift über den vollen Wert des Gesamtbetrags, die über einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Stornierungsdatum einlösbar ist.
* Du wirst gebeten, einen Arztbrief als Nachweis vorzulegen.
Gemeinsam mit dem Österreichischen Skilehrverband haben wir Maßnahmen für unseren Unterricht festgelegt, um Dir einen sicheren Urlaub zu ermöglichen.
Die Gesundheit unserer Gäste ist für uns von größter Bedeutung.
Abstand halten
Bitte halte einen Abstand von 1,5 Metern ein, wo dies möglich ist. Andernfalls trage einen Mund- und Nasenschutz.
Mund- und Nasenschutz
Bitte trage immer eine Mund- und Nasenmaske, wenn Du mit dem Lift fährst, Restaurants oder andere Einrichtungen benutzt und Dich anderen Personen näherst. In Gondeln ist das Tragen von FFP2 Masken verpflichten.
Hände desinfizieren
Bitte desinfizieren deine Hände den ganzen Tag über. In allen Skigebieten ist ausreichend Händedesinfektionsmittel erhältlich.
Diese Maßnahmen unterliegen den offiziellen Anforderungen und der aktuellen Situation, sodass während der Saison Änderungen auftreten können.
Neu: 2-G („geimpft, genesen“) in Österreich
Österreich ist eines von zahlreichen europäischen Ländern, die derzeit steigende Fallzahlen verzeichnen. Österreich hat schon im Sommer bewiesen, dass verantwortungsvoller Tourismus während der Pandemie möglich ist. Jetzt setzt Österreich als verantwortungsvolles Gastgeberland auch im Winter alle notwendigen Maßnahmen. Derzeit gelten folgende Bestimmungen zum Schutz vor Corona:
- In vielen Bereichen gilt die 2-G-Regel („geimpft, genesen“), darunter: Beherbergungsbetriebe, Gastronomieeinrichtungen, Freizeit- und Sportbetriebe, Kultureinrichtungen, Seilbahnen (ab 15. November), Adventmärkte, bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen (z. B. Friseur) und bei Veranstaltungen ab 25 Personen.
- Corona-Tests jeglicher Art (PCR-, Antigen- und Antikörper-Tests) sind nicht mehr als Eintrittsnachweise zulässig.
- In Handel und Museen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
- Die Gültigkeit der Impfzertifikate reduziert sich ab 6. Dezember auf neun Monate ab erfolgter Vollimmunisierung (bisher 12 Monate). (In Österreich gilt man ab dem Tag der 2. Impfung als vollständig geimpft.) Danach braucht es eine weitere Dosis (meistens die dritte) für ein gültiges Zertifikat. Achtung! Eine Einmalimpfung mit Johnson & Johnson wird nur noch bis 3. Januar 2022 anerkannt, danach ist eine Auffrischung notwendig.
- Ebenfalls bis 6. Dezember gilt als Übergangsregelung eine Erst-Impfung in Kombination mit einem PCR-Test als Eintrittsnachweis.
- Kinder unter zwölf Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines Eintrittsnachweises ausgenommen. (Ausnahme Wien: Hier gilt die Testpflicht ab 6 Jahren.)
- Für Kinder von 12-15 Jahren gilt der sogenannte Ninja Pass aus den österreichischen Schulen. Eine Regelung für alle, die über keinen Ninja Pass verfügen, ist in Ausarbeitung. (In Wien gilt abweichend davon: Kinder von 12-15 Jahren benötigen einen PCR Test nicht älter als 48 Stunden, sofern nicht geimpft oder genesen.)